Die Regierung der Eidgenossenschaft
Zu dieser Zeit war die Schweiz in ungleich grosse, locker verbündete Gebiete eingeteilt. Die zentrale Instanz, die Tagsatzung, hatte keinen grossen Einfluss auf die damalige Politik. Grosse politische Macht besassen die sogenannten Orte. Dazu gehörten die Dreizehn alten Orte von 1553. Vollberechtigt waren dabei die Städte Solothurn, Basel, Schaffhausen, Zürich, Bern, Freiburg und Luzern und die Stände Ob - und Nidwalden, Uri, Schwyz, Glarus, Zug und die beiden Appenzell. In den Regierungen sassen nur reiche Aristokraten und Söhne früherer Regierungsangehöriger. Unter diesem Ancien Régime, wie es heute auch genannt wird, war der Kanton Bern die dominierende Macht, da sein Gebietsanteil im Vergleich zu den anderen Gebieten eine viel grössere Fläche einnahm. Neben den vollberechtigten Orten gab es noch die "gemeinen Herrschaften" wie die Grafschaft Baden, das Freiamt, Thurgau, das Tessin und das Sargans. Solche Gebiete wurden von Landvögten regiert. Diese trafen sich einmal pro Jahr, um zu diskutieren. Die Gemeinen Herrschaften hatten kaum ein Mitspracherecht bei den Kantonen. Nur ganz locker zu diesem Staatenbund gehörten die Zugewandten Orte (Wallis und die Drei Bünde, das heutige Graubünden), sowie deren Untertanengebiete (Bormio, Unterwallis, Veltlin, Biel und das Fürstentum Neuenburg). Um noch kurz auf den Kanton Aargau im Speziellen einzugehen: Das Gebiet des heutigen Aargaus bestand aus dem oberen und unteren Freien Amt, der Grafschaft Baden, dem Berner Unteraargau und dem Fricktal, das nicht zur Eidgenossenschaft, sondern zu Österreich gehörte.