Die Bundesverfassung nach 1848
Nach dem Sonderbundskrieg konnten die siegreichen Kantone eine neue Verfassung durchsetzen. Sie ist bis heute gültig, die sogenannte Bundesverfassung. An den schweizerischen Landesgrenzen änderte sich nichts mehr, an der Machtverteilung aber sehr wohl. Der Bund erhielt neue Kompetenzen: das Recht Zölle zu erheben, das Postwesen zu betreiben, Masse und Münzen zu vereinheitlichen, die Aussenpolitik zu bestimmen, sowie Strasse und andere öffentliche Werke zu beaufsichtigen. Zudem konnte der Bund immer noch die einheitliche Armee - welche ihm die Kantone zur Verfügung stellte - und die Staatskasse verwalten. Für so grosse Kompetenzen wurde die Zentrale Behörde des Bundes verstärkt: die Exekutive bestand aus sieben hauptamtlichen Bundesräten. Die Legislative teilte sich in den Nationalrat und Ständerat. Somit wurde wieder aufs alte Konzept der Zweikammerregierung zurückgegriffen (ähnlich wie zur Republikszeit, wo es einen Senat und einen Grossen Rat gab). In den Ständerat wählte jede Kantonsregierung zwei Vertreter (heute wählt sie das Volk). Der Nationalrat wurde (und wird) im Verhältnis zur Bevölkerungszahl zum Volk gewählt. Damit konnte erneut das Volk als Sieger einer Verfassung emporstehen. In den Anfangsjahren der Bundesverfassung hatte das Preussische Heeresreich eine gewisse Kontrolle über den Kanton Neuenburg, und somit indirekten Einfluss in die Regierung. Im Laufe der Zeit liess sich der Preussische König Friedrich Wilhelm zum Verzicht auf Neuenburg bewegen. Zu allem konnten nicht nur alle Schweizer - unabhängig des Vermögens und dem Alter - im ganzen Land wählen, es musste auch bei jeder Verfassungsänderung um seine Zustimmung gefragt werden (obligatorisches Referendum). Zusätzlich durfte das Volk auch Anregungen (Initiative) für eine Totalrevision machen. Presse-, Vereins-, Religions- und Niederlassungsfreiheit wurden garantiert.
Trotz allen Vorteile, welche die neue Verfassung mit sich brachte, gab es immer noch Verlierer: die Frauen. Sie waren von politischen Rechten ausgeschlossen. Auch die Juden erhielten weder Kultus- noch Niederlassungsfreiheit, die Jesuiten durften in der Schweiz nicht lehren. Ihre Lehrtätigkeit war im Sonderbundskrieg ein zusätzlicher Streitpunkt gewesen.
Im Verlauf der Schweizer Geschichte gab es noch vier Revisionen der Bundesverfassung: 1866, 1874, 1891 und 1889. Die erste Revision war eigentlich schon 1884 vorgesehen. Im Laufe des 19. Jahrhunderts aber veränderte sich das Volk stark. Es zogen vermehrt Leute in die Stadt und arbeiteten in Fabriken. Die Zahl der Schulkinder nahm ebenfalls zu, und Frauen begannen, ausserhalb der Haushaltungen zu arbeiten. All diese Gruppen forderten immer mehr Volksrechte. Verschiedene Revisionen der Verfassung brachten der Zentralregierung mehr Kompetenzen. Die Armee wurde einer selbstständigen Führung unterstellt, eine Oberaufsicht über das Schulwesen erstellt und das Recht wurde vereinheitlicht. Vor allem wichtig war der Übergang von einer repräsentativen Demokratie (das Volk lässt sich lediglich vertreten) zu einer Demokratie, in der es einzelne Verfassungsbestimmungen vorschlagen kann (Initiative auf Teilrevision der Bundesverfassung) und Bundesgesetze oder Bundesabschlüsse bekämpfen kann (fakultatives Referendum). Direkte Demokratie nennt man das. Zahlreiche Referenden wurden nach 1874 ergriffen - vor allem auch von Parteien, welche nicht im Bundesrat vertreten waren. Obwohl nur eine Partei, die Liberalen, im Bundesrat vertreten war, konnte das Schweizer Volk seine Rechte recht gut nutzen und beteiligte sich wie kein anderes an den Staatsgeschäften.