Bundesvertrag 1815 - 1848
Nach dem missglückten Russlandfeldzug begann das Französische Reich zu bröckeln. Als überall in Europa zum Befreiungskampf aufgerufen wurde, beschloss die Tagsatzung, trotz allem neutral zu bleiben. Dies wurde allerdings von den alliierten Mächten nicht respektiert und zwischen 1813 und 1814 zogen bis zu 80'000 Mann durch den nördlichen Aargau. Es waren aber nicht nur die fremden Militärs, sondern vor allem die alten Aristokraten (hauptsächlich die von Bern), die mit der Hilfe des österreichischen Staatsmanns Fürst Metternich zur alten Ordnung der 13 Kantone zurückkehren wollten. Bereits am 28. Dezember 1813 erklärte die Tagsatzung die Mediationsakte als erloschen.
Im April 1814 verhandelten in Zürich die Kantone über eine neue Verfassung, den Bundesvertrag im Zeichen der Neuordnung Europas. Bern hatte seine Ansprüche auf seine Untertanengebiete noch nicht aufgegeben und wollte den Kanton Waadt und Aargau in sich integrieren. Aargau und Waadt konnten aber nicht überredet werden. Die Folge war, dass die Tagsatzung uneins war und den Entscheid dem Wiener Kongress überantwortete. Am 20. März 1815 wurde dann durch den Wiener Kongress der Aargau als selbständiger Kanton besiegelt.
Als dann 1815 die Siegermächte am Wiener Kongress über die Aufteilung der ehemaligen französischen Gebiete sprachen, wurde der Schweiz der Bundesvertag als neue Verfassung gegeben. Nur dank dem Einschreiten des russischen Zaren Alexander wurde eine Tagsatzung der 19 Kantone anerkannt und nicht zur alten Verfassung zurückgegangen, wie es die Aristokraten wollten. Die neue Tagsatzung schuf dann auch eine neue Bundesverfassung.
Beim Wiener Kongress bekam der Schweiz auch ehemalige Gebiete wieder zurück. Das Wallis, Genf und Neuenburg wurden als gleichberechtigte Kantone aufgenommen. Neuenburg war zu dieser Zeit aber noch unter der Herrschaft des Preussischen Königs. Zu diesen Gebieten kamen noch die jurassischen Besitzungen des ehemaligen Fürstbistums Basel an den Kanton Bern hinzu. Andere Grenzgebiete wie das Veltlin, Chiavenna und Bormio gingen der Schweiz hingegen endgültig verloren. Am Wiener Kongress wurde zusätzlich der Schweiz die Neutralität zugesprochen.
Das Ziel war jetzt, wieder einen einheitlichen Staat zu schaffen. Die Vorzeichen vom Volk waren sehr gut, da es während der Mediationsverfassung wieder zum Gefühl der Zusammengehörigkeit kam. Trotzdem, dass die Schweiz ein einheitlicher Staat wurde, herrschten anfangs noch unterschiedliche Kantonsrechte.
Dem "Landesamman der Schweiz" wurde durch die Bundesverfassung der Tagsatzung weggenommen. Die Tagsatzung wurde abwechselnd unter die Leitung des Bürgermeisters oder Schultheissen von Zürich, Bern und Luzern des jeweiligen Vorortes gestellt, wo sie auch tagte. Sie hatte auch weiterhin die Leitung des gemeinsamen Heeres und und die Führung der Staatskasse zu bewältigen.Vorerst schränkten die Aristokratien die Bürgerrechte wieder ein. Nach 1830 setzten Politiker, die sich als Liberale oder Radikale bezeichneten, vor allem in den reformierten Mittellandkantonen neue politische Rechte durch: allgemeines Wahlrecht; Vereins - und Versammlungsfreiheit und Petitionsrecht. Hauptsächlich die Kantone der Innerschweiz fühlten sich bedroht und schlossen einen besonderen Bund, den Sonderbund. Eine Mehrheit der Tagsatzung hielt ihn für unvereinbar mit dem Bundesvertrag, verlangte seine Auflösung und setzte in einem kurzen Feldzug, dem letzten Bürgerkrieg, diesen Beschluss durch (Sonderbundskrieg 1847).
Die Schweiz nahm durch den Bundesvertrag die geographische Form an, welche sie bis heute beibehält (mit Ausnahme des Kantons Jura, der sich 1979 vom grossen Bern trennte).